BTI DEBTI7816/26-1
Description of goods
Bei der als "Kinder-Stellwandtafel" bezeichneten Ware handelt es sich um eine ca. 120 x 75 cm große Stecktafel, beidseitig mit Stoff in unterschiedlichen Farben versehen und mit einem mit Aufnahmen versehenen Metallrahmen ausgestattet. Sie wird an feststehenden Stützen (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) befestigt und dient in Unterrichts-, Kindergarten- oder Seminarräumen als Präsentationsmöbel. Die Einhängetafel ist somit ein erkennbares, notwendiges Teil des Präsentationsmöbels. Bei der aus zwei unterschiedlichen Materialien (Stoff und Metall) bestehenden Ware wird der Charakter im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung durch den Stoff bestimmt. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Die Ware ist als "erkennbares Teil eines anderen als von den Positionen 9401 und 9402 erfassten Möbels, nicht aus Metall oder Holz, nicht handgearbeitet" einzureihen. (siehe Abbildung in der Anlage)