BTI DEBTI789/24-1
Description of goods
Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um getrocknete, in Stücke geschnittene Pferdemägen ohne weitere Zusätze. Die Ware ist zur Fütterung von Hunden (Tierfutter) bestimmt und in einem Polybeutel (Inhalt 400 g) als Tierfutter für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Mägen von anderen Tieren als Fischen, getrocknet und zerteilt".