BTI DEBTI8980/22-1
Description of goods
Es handelt sich um zwei etwa 72 x 72 cm große, quadratische, an den Rändern gesäumte Tücher aus Gewebe aus Baumwolle. Eines der Tücher ist unifarben, das andere Tuch ist mit einer Musterung bedruckt. Die Tücher sollen durch mehrfaches Falten sowohl als Windeln, als auch ungefaltet z.B. als Spuck- bzw. Kuscheltücher für Säuglinge und Kleinkinder verwendet werden. Sie können nach Gebrauch gewaschen und wiederverwendet werden. Sie befinden sich gemeinsam mit einem Spielzeugtier (siehe DEBTI-8980/22-2) in einer gemeinsamen Verkaufsaufmachung. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder, aus anderen Spinnstoffen als Spinnstoffwatte, aus Gewebe" zur Codenummer 9619 00 50 90 9 des Zolltarifs, da die Ware gleichermaßen als Spuck- bzw. Schnüffeltuch und als Windel verwendet werden soll und somit in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (Position 6302 und Position 9619) einzureihen ist.