BTI DEBTI9028/25-1
Description of goods
Es handelt es sich um eine Zusammenstellung der nachstehend beschriebenen Waren, die gemeinsam in Kunststofffolie eingeschweißt sind: 1. 750 lose Zuschnitte (Format: etwa 9 x 9 cm) aus Papier aus überwiegend mechanischen oder chemisch-mechanischen, hauptsächlich gebleichten Halbstoff aus Holz. Das Papier hat ein Quadratmetergewicht von 80 g oder weniger und ist in der Masse gefärbt. Die farbigen Papierzuschnitte sind in die unter 3. beschriebene Ware eingelegt und sollen als Notizzettel verwendet werden. 2. Ein rechteckiger Zuschnitt (Format: etwa 9 x 9 cm) aus Pappe, der mit Produktinformationen und den Kontaktdaten der Antragstellerin farbig bedruckt ist. 3. Ein quadratisches, oben offenes Aufbewahrungsbehältnis aus Kunststoff, das an einer Seite zusätzlich mit einer Aussparung zur Entnahme der unter 1. beschriebenen Notizzettel ausgestattet ist. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, in quadratischen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, andere als die der Unterpositionen 4802 10 bis 4802 61, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT bezogen auf die Gesamtfasermenge, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" zur Codenummer 4802 6200 00 0 des Zolltarifs.