BTI DEF/1507/09-1
Description of goods
Bekleidungszubehör, sog. Stulpen (Art. 24985), in Einheitsgröße, siehe Foto, - aus bis zu 5,5 mm dicken, unterschiedlich strukturierten, einfarbigen, Gestricken aus laut Antrag 100% Wolle; weder gummielastisch noch kautschutiert, - schlauchförmig, durch Zusammennähen, u. a. an der Längesseite, konfektioniert, - flachliegend in den Abmessungen von etwa 19 cm x 9,5 cm, - mit Daumenloch; ohne ausgearbeiteten Daumen und ohne Finger (somit kein Handschuh der Position 6116); bedeckt die halbe Hand (bis zu den Fingeransätzen, jedoch nicht die Finger) und das Handgelenk, - auf der Oberseite mit aufgenähten Strasssteinen verziert, - an den Rändern abgepasst gewirkt, - kennzeichnet sich nach Beschaffenheit und Verwendungszweck als individuelles, selbständiges Einzelstück, das die Bekleidung ergänzt und nicht vom Warenkreis der Unterpositionen 6117 1000 erfasst wird.