BTI DEF/3403/08-2
Description of goods
Dreiteilige Zusammenstellung bestehend aus einer anderen Kleidung, Kleidung aus Gewirken der Position 5903 und einer Kopfbedeckung (Hut), sog. Gunslinger, Artikel Nr. 86190, in Erwachsenengröße, siehe beigefügte Fotos, - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht, - keine Einreihung der Kleidungsstücke aus Spinnstoffen in das Kapitel 95, da Masken- kostüme aus Spinnstoffen der Kapitel 61 oder 62 vom Warenkreis des Kapitels 95 ausgenommen sind, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da die Waren nicht als Warenzusammenstellung i.S.d. AV 3b) eingereiht werden können, u.a. weil die Kleidungsstücke gem. Anmerkung 14 zu ABS XI nicht zusammen in eine Position eingereiht werden dürfen (u.a. handelt es sich bei den Kleidungsstücken nicht um eine Kombination, da die Kleidungsstücke nicht vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt sind), - Kleidung aus Gewirken der Position 5903: -- aus 0,5 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Außenseite) mit Zellkunststoff überzogenen Gewirken der Position 5903; das Gewirke ist dicht und dicker als die Zellkunststofffolie und dient daher nicht nur der Verstärkung (somit keine Ware des Kapitels 39), -- ungefüttert, -- über die Taille reichend (Rückenlänge: 52 cm), -- ohne Kragen, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung ohne Verschluss, -- ohne Ärmel, -- am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt.