BTI DEF/6215/07-1
Description of goods
Andere konfektionierte Ware, sog. Schulterbandage "Neopren", Art. OS 102100, für Erwachsene, siehe Foto - bestehend aus einem bis zu 18 cm breiten und 120 cm langen Rumpfband, auf das etwa 37 cm von einer Schmalseite entfernt ein etwa 39,5 cm langer und bis zu 10 cm breiter, knochenförmiger Zuschnitt in Art einer Oberarmmanschette aufgenäht ist und aus einer etwa 29 cm langen und 10 cm breiten Handgelenkmanschette, - aus einem etwa 7 mm dicken, dreilagigen Flächenerzeugnis mit einer Außenlage aus einem glatten Gewirke der Position 6002 aus Spinnstoffen, einer Zwischenlage aus Zellkautschuk (sog. Neopren) und einer Innenlage aus einem Schlingengewirken der Position 6001 aus Spinnstoffen (damit keine Meterware der Position 5906), - die Gewirke sind im Hinblick auf die Verwendung und das äußere Erscheinungsbild als charakterbestimmend anzusehen, - an den Schmalseite des Rumpfbandes und der Oberarmmanschette mit aufgenähten Hakenbändern (zur Befestigung an den Schlingengewirken/Klettverschluss) versehen, - an der Handgelenkmanschette mit einem an einer Schmalseite aufgenähten Hakenband, mittig mit einem aufgenähten Flauschband zur Befestigung am Rumpfband, - durch Zusammennähen konfektioniert, - soll lt. beigefügtem Datenblatt u.a. bei Schulterluxation oder Verletzungen des Oberarmkopfes verwendet werden, dient zur Stabilisierung oder Ruhigstellung des Armes oder der Schulter des Patienten, in dem der Arm am Oberkörper fixiert wird, - nach Materialbeschaffenheit und Ausstattung keine orthopädische Vorrichtung der Position 9021, da die Ware lediglich für eine Teilimmobilisierung geeignet ist, es ist nicht möglich die verletzte oder operierte Schulter des Patienten mit der Bandage vollständig stillzulegen bzw. ruhigzustellen.