BTI DEK/1106/08-2
Description of goods
Arzneiware; Dialysesalz Die Ware besteht aus zwei etikettierten Kunststoffbeuteln mit je 8,4 kg Natriumhydrogencarbonat und dient der Herstellung eines Dialysekonzentrates. Die Beutel sind laut Antragsteller zusammen mit einer Gebrauchsinformation in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Auf der Verpackung oder in der Gebrauchsinformation sind u. a. Angaben zur Herstellung des Konzentrates, den Anwendungsgebieten (u. a. akutes und chronisches Nierenversagen, Hyperhydration) sowie zur Art der Anwendung ausgewiesen. Zolltariflich handelt es sich um eine aus einem ungemischten Erzeugnis zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehende Arzneiware, dosiert und in Aufmachung für den Einzelverkauf. Eine Einreihung als Natriumhydrogencarbonat in die Unterposition 2836 3000 des Zolltarifs (ZT) kommt nicht in Betracht, da das Erzeugnis unter Anwendung der Anmerkung 2 zu Abschnitt VI des ZT der Position 3004 des ZT zuzuweisen ist.