DEBTI51355/20-1Expired
0713.32.00.00
DE-Mar 8, 2021→Mar 7, 2024
Adzukibohnen, getrocknet.
Neuerteilung der vZTA DEBTI-3372/18-1.
Beschreibung des im Rahmen der Erteilung der vZTA DEBTI-3372/18-1 vorgelegten Warenmusters:
Bis zu ca. 0,8 cm lange und 0,5 cm breite, nahezu ovale ausgelöste Leguminosenkerne, getrocknet, mit rotbrauner Samenschale, auffälligem, ca. 5 mm langem, weißem Nabel und beigem Kotyledonargewebe, Literaturbeschreibungen von Adzukibohnen (auch als Azukibohnen bezeichnet) entsprechend. Geschmack typisch nach ungekochten, nicht entbitterten Leguminosenkernen.
Das Erzeugnis wird nach Antragsangaben in 25 kg Papier-Säcken gehandelt und ist für die Lebensmittelindustrie bestimmt.
Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält, Adzukibohnen (Phaseolus oder Vigna angularis).