DE1652/15-1Expired
0904.11.00.00
DE-Feb 13, 2015→Jan 13, 2019
Nach den Antragsangaben und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um ganze, getrocknete, schwarze Pfefferkörner der Gattung Piper, ohne weitere Zusätze.
Die Pfefferkörner sind für den Einzelverkauf aufgemacht in einer "Einweggewürzmühle" (Inhalt 55 g) in Form eines 12,5 cm hohen Glasbehälters, der mit einem aufgeschraubten Kunststoffdeckel, mit integriertem einfachen Malwerk aus Kunststoff, verschlossen ist.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pfeffer der Gattung Piper, getrocknet, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".