DE5655/13-1Expired
0910.11.00.00
DE-Apr 25, 2013→May 13, 2015
Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um in dünne Scheiben geschnittene Ingwerstücke, die in einer hellen, süß-säuerlichen Aufgussflüssigkeit (Zutaten: Wasser, Salz, Säuerungsmittel (E260, E330), Süßungsmittel (E954, E955, E951, E950) und Konservierungsstoff (E202)) eingelegt sind. Bei der als "eingelegter Ingwer" bezeichneten Ware ist der Ingwer nach Umfang und Geschmack charakterbestimmend, so dass die Mischung den Charakter einer Ware des Kapitels 9 behalten hat. Das Erzeugnis ist in einem klarsichtigen Kunststoffbeutel mit Aufdruck (Sushi Ginger, Premium Quality Grade AA, Nettogewicht 1 kg) abgepackt und soll als Beilage zu Sushi verwendet werden.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Ingwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".