DE8936/14-1Expired
1211.90.86.20
DE-May 21, 2014→May 21, 2014
Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrocknetes, zerkleinertes (gerebeltes) Basilikum. Das sog. Basilikum, bio ist zu 20 g in einem handelsüblichen Kunststoff-Folienbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzenteile der hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendeten Art, andere als in den Unterpositionen (KN) 1211 2000 bis 1211 9030 genannt, andere als Curryblätter und frischer Basilikum, hier: getrocknetes Basilikum".