DEBTI24643/23-1Expired
1605.21.10.91
DE-Aug 3, 2023→Aug 2, 2026
Nach den Antragsangaben handelt es sich bei den sog. "Torpedo-Garnelen" um gereinigte, rohe, entdarmte, geschälte und tiefgefrorene Garnelen (Litopenaeus vannamei / Penaeus vannamei) mit Wasserzusatz sowie Lebensmittelzusatzstoffen.
Die Garnelen ohne Kopfabschnitt sind mit Ausnahme des hinteren Schwanzsegments mit einer gewürzten Panade umhüllt (u.a. Wasser, Weizenmehl, Zucker, Maisstärke, Meersalz, Pflanzenfett und Backtriebmittel, somit keine gefüllte Ware der Position 1902).
Der Anteil der Krebstiere mit Wasserzusatz in der Zubereitung beträgt mehr als 20 GHT.
Die Garnelen werden in unmittelbaren Umschließungen mit weniger als 2 kg Gewicht des Inhalts in Pappschachteln (800 g; 40 Stück a 20 g) in Kartons verpackt (Kartoninhalt 8 kg netto).
Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Krebstiere, zubereitet oder haltbar gemacht, Garnelen, nicht in luftdichten Behältnissen, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder weniger, andere als in den TARIC-Codes 1605 2110 05 bis 1605 2110 50 genannt, geschält, gefroren".