DEBTI53608/23-1Active
1605.53.10.90
DE-Feb 26, 2024→Feb 25, 2027
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine sog. Meeresfrüchtemischung, bestehend aus folgenden Erzeugnissen:
- gekochten Muscheln (der Art Mytilus chilensis),
- rohem Tintenfischfleisch in Würfeln (der Art Dosidicus gigas),
- gekochten Tintenfischstreifen (der Art Dosidicus gigas),
- gekochten Venusmuscheln (der Art Paratapes undulatus),
- rohen, argentinischen Rotgarnelen (der Art Pleoticus muelleri).
Durch den Kochvorgang hat das Muschel- bzw. Tintenfischfleisch eine über das Kapitel 03 hinausgehende Zubereitung erfahren. Bei der Mischung handelt es sich in ihrer Gesamtheit daher um eine Lebensmittelzubereitung des Kapitels 16.
Innerhalb der Position 1605 bestimmt der Anteil an Miesmuscheln der Art Mytilus chilensis gewichtsmäßig den Charakter der Mischung.
Die Lebensmittelzubereitung ist luftdicht in einem verschweißten Kunststoffbeutel mit einem Gewicht von 800 g verpackt.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere (Muschelfleisch, Tintenfische, Garnelen), zubereitet oder haltbar gemacht, Miesmuscheln, in luftdicht verschlossenen Behältnissen, der Art Mytilus spp., andere als in den Codenummern 1605 5310 10 0 bis 1605 5310 200 genannt".