DEBTI24984/17-2Expired
2009.41.92.20
DE-Nov 13, 2017→Nov 12, 2020
Ananassaft.
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Ananassaft. Direktsaft zur Herstellung von Fruchtsäften. Brixwert, refraktometrisch: mehr als 13,7. Aufmachung: in Fässern, "cardboard bins" oder Tankzügen, aseptisch, auch gekühlt, jedoch nicht gefroren. Wert: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht.
Untersuchungsergebnis des zur vZTA DE 8790/12-2 vorgelegten Warenmusters: gelbe, feinstverteiltes Fruchtfleisch enthaltende Flüssigkeit, süß, leicht säuerlich, einem Ananassaft entsprechend schmeckend.
Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) 3. Anstrich zu Kap 20: enthalten.
Ananassaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von 20 oder weniger, zugesetzten Zucker enthaltend, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, nicht in Pulverform, Ananassaft - nicht aus Konzentrat - der Gattung Ananas - mit einem Brixwert von 11 oder mehr, jedoch nicht mehr als 16, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränkeindustrie.