DEBTI43045/20-1Expired
3922.10.00.00
DE-Apr 26, 2021→Apr 25, 2024
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorgelegten Abbildungen handelt es sich um eine zusammengesetzte, zerlegt gestellte Ware mit einer Gesamthöhe von 2,02 m, bestehend aus
- einer Duschtasse aus Acryl, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (Maße:
L 89,0 x B 89,0 x H 17,0 cm, Radius 55,0 cm; Ware der Position 3922),
- zwei Rückwänden aus gerahmtem Sicherheitsglas (aufgrund der Metallrahmen als Konstruktionsteile
der Position 7610),
- zwei teilweise mit Aluminiumprofilen versehenen, feststehenden Seitenteilen sowie zwei Schiebetüren
aus Sicherheitsglas (Waren der Position 7020),
- einer kleinen Ablage aus Glas,
- einer Duschstangengarnitur mit Mischbatterie,
- einer Kopf- und einer Handbrause mit einem Brauseschlauch, sowie
- einem Einhebel-Brausemischer.
Im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt die Duschtasse aus Kunststoffen als Basis den Charakter der zusammengesetzten Ware.
Eine Einreihung als Massageapparat im Sinne der Position 9019 kommt nicht in Betracht, da die Ware über keine eingebaute Massagefunktion (wie Fuß- oder Hydromassagegeräte, Rückenmassagedüsen o.ä.) verfügt.
Die Ware ist in Kartons verpackt.
Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Duschen, aus Kunststoffen" eingereiht.