DE6150/11-1Expired
3924.10.00.00
DE-May 27, 2011→May 31, 2011
Warenzusammenstellung, bestehend aus,
- einer Gewürz- und Marinierspritze aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel
39, im Wesentlichen bestehend aus
-- einem metallummantelten Kolben (Durchmesser von etwa 3 cm) mit Skalierung und
ausgearbeiteter Schraubspitze,
-- einer Dosierstange mit Dichtungsring,
-- einem handgerecht geformten Griff (Pos. 3924),
- zwei auswechselbaren Werkzeugen aus unedlem Metall in Form von unterschiedlichen,
nadelförmigen Aufsätzen (Länge etwa 11,5 cm) mit fest verbundenem
Kunststoffschraubaufsatz (Pos. 8207).
Da keiner der beiden nadelförmigen Aufsätze der Spritze bevorzugt zugeordnet werden kann, sondern beide gleichermaßen mit der Ware verwendet werden können, handelt es sich nicht um ein noch nicht zusammengesetztes Handwerkzeug der Position 8205.
Im Hinblick auf Wert und Umfang bestimmt die Spritze mit Kolben den Charakter der Warenzusammenstellung..
Die zum Aromatisieren von z. B. Fleisch dienende Gewürz- und Marinierspritze ist in einem mit Artikelinformationen bedrucktem Pappkarton zum Einzelverkauf aufgemacht.
Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Hauswirtschaftsartikel aus Kunststoffen" eingereiht.