DEBTI13246/26-1Active
3925.90.80.00
DE-Jul 20, 2026→Jul 19, 2029
Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (bedruckte Pappkarton), bestehend aus:
- einem weißen, vollflächig perforierten, etwa 137 x 86 cm (L x B) großen Absperrrollo,
-- aus einem gitterartigen Flächenerzeugnis aus Spinnstoffgarnen, welches mit bloßem Auge wahrnehmbar beidseitig vollständig mit Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 überzogen ist (= Meterware des Kapitels 39),
-- mit Handgriff und Arretierungshaken aus Kunststoff,
-- aufgerollt auf einem federbelasteten Aluminiumrohr mit Rastelementen aus Kunststoff,
-- einer Abstandsstange aus unedlem Metall,
- zwei Wandhalterungen aus Kunststoff mit jeweils einer Teilgewindeschraube aus unedlem Metall,
- zwei Verbindungselementen aus Kunststoff,
- diversem Montagematerial (Schrauben und Dübel),
- zwei bedruckten Montageschablonen aus Pappe,
- einer Montageanleitung aus Papier.
Das zerlegte Erzeugnis dient nach dem Anbringen an der Wand als Raumtrenner bzw. dem Versperren eines Durchgangs.
Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware wird insbesondere im Hinblick auf den Umfang sowie die Bedeutung für die Verwendung durch die Kunststoffe bestimmt.
Das Rollo bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung.
Eine Einreihung in die Position 6307 ist aufgrund der stofflichen Zusammensetzung nicht möglich.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 9020 00 0 genannt".