DEBTI15286/22-1Expired
3926.90.60.00
DE-Jun 20, 2022→Jun 19, 2025
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um ein Röntgenschutzvisier, bestehend aus einem leicht getönten, gebogenen Schutzschild aus Bleiacrylglas (sog. Kyowaglas – XA Lead Acrylic Sheet [H-8 0.34mmPb]), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das Visier verfügt rechts und links über eine Befestigungsvorrichtung, um es mit einem sog. Exoskelett (Röntgenschutzsystem, nicht Gegenstand der vZTA) zu verbinden. Ein optionales Ersatzvisier ist ohne Befestigungsvorrichtung gefertigt.
Das Erzeugnis dient dem Schutz des medizinischen Personals bei radiologischen Anwendungen durch Reduktion der Strahlenbelastung für die Augen und große Teile des Gesichtsfeldes.
Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als in den Unterpositionen (KN) 3926 1000 bis 3926 9050 erfasst, Gesichtsschutzvisiere/Visiere" eingereiht.