DE13339/17-1Expired
5209.49.00.00
DE-Aug 7, 2017→Aug 6, 2020
Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage,
- als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von ca. 135 cm,
- laut Untersuchungsergebnis:
-- mit Kettgarnen aus Baumwolle,
-- mit Schussgarnen
--- aus dünnen Garnen aus Baumwolle,
--- aus dicken Garnen (Zwirn) aus einem Garn aus Baumwolle und Spuren von künstlichen Spinnfasern (Viskose)
sowie einem Garn aus synthetischen Filamenten (Polyester),
-- mit einem Gesamtanteil an:
--- Baumwolle von ca. 90 GHT,
--- synthetischen Filamenten von ca. 8 GHT,
--- künstlichen Spinnfasern von ca. 2 GHT,
-- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 665 g,
-- buntgewebt,
-- in Musterbindung (weder Leinwand- noch Köperbindung),
- aufgrund der gewichtsmäßig vorherrschenden Baumwollanteile, keine Meterware der Position 5407.
"Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem Quadratmetergewicht
von mehr als 200 g, buntgewebt, anderes als in den Unterpositionen 5209 41 bis 5209 43 genannte"