DEBTI29540/25-1Active
5603.94.80.90
DE-Aug 26, 2025→Aug 25, 2028
Vliesstoff, Foto siehe Anlage,
- zwei Stück in einem Polybeutel verpackt,
- lediglich rechteckig zugeschnitten; in den Abmessungen von laut Antrag 40 cm x 50 cm x 0,2 cm,
- laut Untersuchungsergebnis:
-- dreilagiger Vliesstoff, mit:
--- zwei äußeren Lagen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polypropylen),
--- einer inneren Lage aus mehrschichtigen, heißluftgezogenen (melt blown) Fasern (laut Antrag
Polypropylen),
-- punktuell thermisch verfestigt,
-- weder bestrichen noch überzogen,
-- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 405 g,
- dient laut Antrag zur Aufnahme von Ölen,
- u. a. aufgrund der Abmessungen keine Ware der Unterposition (KN) 5603 9420,
- im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind der Vliesstoff
aus synthetischen Filamenten und der Vliesstoff aus synthetischen Spinnfasern (melt blown) als
gleichbedeutend zu betrachten, somit verleiht keines der beiden Flächenerzeugnisse der Ware
ihren wesentlichen Charakter; sie ist daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden
Unterpositionen (HS) (5603 14 und 5603 94) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen.
"Vliesstoff, anderer als in den Unterpositionen (HS) 5603 11 bis 5603 14 genannte, mit einem
Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, nicht bestrichen oder überzogen, anderer als in den
TARIC-Codes 5603 9420 00 bis 5603 9480 40 genannte"