DEF/7227/07-1Expired
5607.50.30.00
DE-Nov 23, 2007→Feb 28, 2013
Bindfäden, lt. Antrag Kordel, Artikelnummer 849, siehe beigefügtes Foto,
- bestehend aus einem sog. Bündel aus 6 Bindfäden mit einer Länge von ca. 1 m, die
zusammengeknotet sind (das Zusammenknoten stellt eine verkaufsgerechte Aufmachung dar,
die jedoch keine Konfektionierung i.S.d. Anmerkung 7 zum Abschnitt darstellt),
- mit einem Durchmesser der einzelnen Bindfäden von ca. 1,8 mm,
- lt. Untersuchungsergebnis aus einem festen, stabilen, schlauchgewebeähnlichen Erzeugnis in der
Art einer Kordel (spiralförmig eingearbeitete Schussfäden und atlasbindige Kettfäden); jedoch
kein Schlauchgewebe im Sinne der Anmerkung 5 Absatz 1 b) Kapitel 58,
- aus synthetischen Chemiefasern (Schuss- und Kettfäden aus Polyamidfilamenten),
- mit einem Titer von 18322 dtex (= 1,83 g/m),
- lt. ergänzenden Antragsangaben zur Verwendung als Halsketten, jedoch handelt es sich nicht
um Fantasieschmuck der Position 7117, da u.a. Waren aus Spinnstoffen vom Kapitel 71 ausgenommen
sind.