DEBTI46675/25-1Expired
5702.42.00.00
DE-Jan 12, 2026→Mar 22, 2026
Fußbodenbelag, Foto siehe Anlage,
- in einem Polybeutel in einem Pappkarton verpackt,
- zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem Fußbodenbelag und einem Beleuchtungskörper,
- Fußbodenbelag:
-- in annähernd rechteckiger Form, in den Abmessungen von laut Antrag 96,5 cm x 94 cm,
-- dreilagig gearbeitet:
--- mit einer Oberlage (Schauseite) aus einem Grund aus einem Streifengewebe aus synthetischer
Spinnmasse und einem bedruckten Flor aus synthetischen Spinnstoffen, somit keine Ware der
Position 5701,
--- mit einer Zwischenlage aus einem Drehergewebe aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse
und Garnen aus synthetischen Spinnstoffen,
--- mit einer Unterlage aus einem Gewebe aus synthetischen Spinnstoffen, rückseitig
rutschhemmend punktuell mit Kunststoff versehen,
-- weder gewebt noch getuftet,
-- an den Rändern mit schmalen Gewebestreifen eingefasst (somit konfektioniert),
-- kein Kelim, Sumak, Karamanie oder ähnlicher Teppich,
-- weder getuftet noch beflockt,
-- erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag,
- Beleuchtungskörper:
-- laut Antrag bestehend aus einer Glasfaserbeleuchtung und einer USB-Aufladestelle,
- wird laut Antrag für sensorische Förderung, Motoriktraining und Entspannungsphasen gebraucht,
- insbesondere im Hinblick auf den Umfang und Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt
der Fußbodenbelag den Charakter der Ware.
"Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, kein
Kelim, Sumak, Karamanie oder ähnlicher handgewebter Fußbodenbelag, aus synthetischen
Spinnstoffen, mit Flor"