DEBTI11711/22-1Expired
5703.39.19.00
DE-Apr 22, 2022→Apr 21, 2025
Fußmatte, sog. Schutzfangmatte, Art. 08160 und 08161, Foto siehe Anlage,
- an einem bedruckten Pappaufhänger mit Kunststoffbügel befestigt,
- rechteckig, mit den Abmessungen von ca. 68 cm x 40 cm bzw. laut Antrag 60 cm x 91 cm,
- getufteter Teppich,
- mit einem Grund aus einem Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern und einem Flor aus
synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polypropylen),
- auf einer Unterlage aus Kunststoff (laut Antrag Vinyl) aufgebracht, die seitlich ca. 1,5 cm über die
Abtretfläche hinausragt (somit konfektioniert),
- kein Kunstrasen,
- keine Fliese,
- erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag.
"Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, getuftet (Nadelflor), konfektioniert, aus synthetischen Spinnstoffen
(Polypropylen), kein Kunstrasen, keine Fliese"