DEBTI22/25-1Active
5801.32.00.00
DE-Feb 24, 2025→Feb 23, 2028
Textillaminat, sog. Möbelbezugsstoff, Art. Milano, Foto siehe Anlage,
- als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 140 cm,
--aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben
verbundenen Lagen:
-- mit einer Oberlage (Schauseite):
--- aus einem aufgeschnittenen Samtgewebe (laut Antrag Rippenschusssamt),
--- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester),
-- mit einer Unterlage:
--- aus einem einfarbigen Gewebe,
--- aus synthetischen Chemiefasern,
- das die Schauseite bildende Samtgewebe verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die
Verwendung als Möbelbezugsstoff ihren wesentlichen Charakter.
"Samt, gewebt, keine Ware der Position 5802 oder 5806, aus Chemiefasern, Rippenschusssamt,
aufgeschnitten"