DE15625/11-1Expired
5809.00.00.00
DE-Sep 26, 2011→Sep 25, 2017
Textillaminat, sog. Keilbezug, Foto siehe Anlage,
- als Meterware,
- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen,
- laut Untersuchungsergebnis:
-- mit einer Außenseite aus einem Gewebe in Ripsbindung,
--- aus dünnen beige- und silberfarbenen Kett- und Schussfäden aus metallisierten Garnen der Position 5605
(gezwirnte Papiergarne, mit etwa 1 mm breiten, metallisierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse
umwickelt), aus schmalen Schussfäden aus gefalteten und gedrehten Papiergarnen der Position 5308 sowie
aus gefalteten Papierstreifen des Kapitels 48 (Flechtstoffe im Sinne des Kapitels 46); mit einem Anteil an:
---- metallisierten Garnen von 64 GHT,
---- Papiergarnen von 19 GHT,
---- Papierstreifen von 17 GHT,
-- mit einer Innenseite aus einem gefärbten Gewebe in Leinwandbindung,
--- aus Polyester-Spinnfasern (synthetische Spinnfasern) und Viskose-Spinnfasern (künstliche Chemiefasern);
mit einem Anteil an:
---- synthetischen Chemiefasern von etwa 90 GHT,
---- künstlichen Chemiefasern von etwa 10 GHT,
- dient laut Antrag als Keilbezug (stellt sich somit als ein zu ähnlichen Zwecken wie Bekleidungszwecken
verwendetes Gewebe dar),
- insbesondere im Hinblick auf die Verwendung als Keilbezug bestimmt das die Außenseite bildende Gewebe
(kein Drehergewebe) den Charakter der Ware; bei diesem Gewebe sind im Hinblick auf das Gewicht die
Spinnstoffe (metallisierte Garne und Papiergarne) gegenüber den Flechtstoffen (Papierstreifen) charakter-
bestimmend.
"Textillaminat
aus einem charakterbestimmenden Gewebe aus Spinnstoffen (charakterbestimmend), aus metallisierten Garnen
der Position 5605, von der zu ähnlichen Zwecken wie Bekleidung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch
inbegriffen, und aus Flechtstoffen und
aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als 85 GHT"