DEBTI19516/19-1Expired
5810.92.90.90
DE-Jun 17, 2019→Jun 16, 2022
Stickerei, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage,
- als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm,
- laut Untersuchungsergebnis:
-- dreilagig gearbeitet,
--- mit einer Außenlage (Schauseite) aus einem Gewebe der Position 5903 aus überwiegend synthetischen
Chemiefasern und einer Beimischung von künstlichen Chemiefasern und Baumwolle; auf der Außenseite mit
bloßem Auge wahrnehmbar mit geprägtem Zellkunststoff (laut Antrag Polyurethan) überzogen; das Gewebe
ist buntgewebt, geraut und dicker (ca. 3/5 der Gesamtdicke) als der Zellkunststoff und dient damit nicht nur der
Verstärkung,
--- mit einer Zwischenlage aus einem Wattierungsstoff (Vliesstoff) aus Chemiefasern,
--- mit einer Innenlage aus einem einfarbigen Gewebe aus Chemiefasern,
-- die drei Lagen sind mit einem aufwendigen Ziermuster versteppt,
-- stellt sich als maschinelle Stickerei dar; keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund,
- ohne Hinweise auf Handarbeit,
- mit einem Wert von laut Antrag weniger als 17,50 Euro je kg Eigengewicht,
- keine Meterware der Position 5903, da Stickereien vom Kapitel 59 ausgenommen sind.
"Stickerei als Meterware, keine Ätzstickerei und Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern,
mit einem Wert von weniger als 17,50 Euro je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet"