DEBTI50477/24-1Active
6217.90.00.00
DE-Jan 17, 2025→Jan 16, 2028
Teil von Kleidung, sog. Quick-Gesäß-Hosentasche, Foto siehe Anlage,
- laut Antrag:
-- mit einem bedruckten Pappaufhänger in einem Polybeutel verpackt,
-- annähernd trapezförmig, in den max. Abmessungen (L x B) von ca. 17,5 cm bzw. 20,5 cm x
13,5 cm,
-- aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus 50 % Baumwolle und 50 % Polyester
(synthetische Chemiefasern),
-- an der größeren Längsseite offen und am Rand mit einem angenähten, ca. 3,5 cm breiten
Zuschnitt aus einfarbigen Geweben aus Spinnstoffen versehen, die zum Aufbügeln auf der
Innenseite Klebepunkte aufweisen,
-- an den übrigen Rändern mit Überwendlichnähten zu einer Tasche zusammengenäht,
-- ersetzt in einer Hose eine beschädigte Gesäßtasche,
- u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert,
- stellt sich aufgrund der speziellen Form und Beschaffenheit als erkennbares Teil von
Kleidung dar.
"Teil von Kleidung, aus Spinnstoffen, anderes als solche der Position 6212"