DE7018/15-1Expired
6305.10.90.00
DE-May 6, 2015→May 5, 2021
Beutel zu Verpackungszwecken, sog. Jutesäckchen mit Zugband, Foto siehe Anlage,
- rechteckig; laut Antrag in den Abmessungen: 24 cm x 33 cm,
- aus ca. 0,9 mm dicken Geweben aus laut Antrag Jute, auf einer Seite mit einem Einsatz aus kontrastfarbenen
Gewirken aus Monofilen aus laut Antrag Polyethylen (synthetische Monofile des Kapitels 54),
- am oberen Rand mit einem Tunnelzug zu verengen,
- durch Zusammennähen an den Längs- und einer Schmalseite konfektioniert,
- dient laut Antrag zum Verpacken von Mandarinen,
- ohne Hinweise auf schon erfolgten Gebrauch,
- wird nach Art und Beschaffenheit nicht vom Warenkreis der Position 4202 erfasst,
- insbesondere im Hinblick auf den Umfang überwiegen die Gewebe und bilden damit das für die Spinnstoff-
ermittlung maßgebende Flächenerzeugnis.
"Beutel zu Verpackungszwecken, aus Spinnstoffen, aus Jute, anderer als in der Unterposition 6305 1010 genannte"