DEBTI36724/25-1Active
6306.22.00.00
DE-Jan 26, 2026→Jan 25, 2029
Siebenteilige Zusammenstellung, Foto siehe Anlage,
- laut Antrag bestehend aus einem Zelt, zwei Stühlen, zwei Isomatten und zwei Schlafsäcken,
in einem Pappkarton verpackt; durch diverse Stoffproben und Abbildungen veranschaulicht,
- stellt sich nicht als Warenzusammenstellung dar, da u. a. einige der Bestandteile (insbesondere
die beiden Stühle) nicht der Befriedigung eines speziellen Bedarfs (Übernachten im Zelt) dienen,
- Zelt:
-- laut Antrag:
--- zerlegt eingehend; mit Montagematerial (u. a. Fiberglasgestänge) verpackt,
--- kuppelförmig gearbeitet, mit einer rechteckigen Grundfläche; mit den Abmessungen von
200 cm x 120 cm x 80 cm,
--- an einer Längsseite mit einer Einstiegsöffnung mit Reißverschluss sowie mit einem sog.
Belüftungs-/Insektenschutznetz mit Reißverschluss ausgestattet,
-- mit Seitenwänden/Zeltdach aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische
Chemiefasern),
-- mit einem seitlich erhöhten Bodenteil aus beidseitig mit dünnen, einfarbigen Folien aus augen-
scheinlich Kunststoff laminierten Geweben der Position 5903 aus Streifen aus synthetischer
Spinnmasse,
-- zur Befestigung am Boden mit Schlaufen aus gewebten Bändern aus Spinnstoffen ausgestattet,
die mit aufgezogenen laschenartigen Formteilen aus Kunststoff versehen sind,
-- durch Zusammenfügen konfektioniert,
-- erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Zelt, da die Ware das Bilden eines geschlossenen Raumes
ermöglicht,
-- nach dem Umfang und dem Verwendungszweck bestimmen die Gewebe aus synthetischen
Chemiefasern den wesentlichen Charakter der Ware.
"Zelt aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"