DEBTI30965/19-1Expired
6704.20.00.00
DE-Jul 18, 2019→Jul 17, 2022
Perückenmacherware (Haarsträhne), sog. MicroBellargo-Strähne, Foto siehe Anlage,
- die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben,
- - in Form von zu einer Haarsträhne gebündelten Menschenhaaren,
- - in natürlicher Richtung gleichgerichtet (Kopf an Kopf und Wurzel an Wurzel),
- - mit einer Länge von maximal ca. 50 cm,
- - oben verklebt,
- - zum Einarbeiten (Haarverlängerung) ins Eigenhaar einer Person,
- die Einarbeitung in das Eigenhaar einer Person kann ohne weitere Verarbeitung erfolgen,
damit stellt sich die Haarsträhne als konfektionierte Haarersatzware dar.
"Locken und dergleichen (Haarsträhne), aus Menschenhaaren"