DEBTI34774/23-1Active
7019.66.00.50
DE-Nov 27, 2023→Nov 26, 2026
Gewebe aus Glasfasern, sog. Grillmatte (eckig), Foto siehe Anlage,
- offenes Gewebe in Dreherbindung,
- aus gezwirnten Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Rovings/Glasseidenstränge),
- laut Untersuchungsergebnis:
- - mit einer Zellgröße von 3,78 mm x 4,08 mm,
- - mit einem Quadratmetergewicht von 444,7 g,
- mit Kunststoff (laut Antrag PTFE) getränkt,
- rechteckig zugeschnitten,
- mit den Abmessungen: ca. 42 cm x 36 cm,
- zur Verwendung als Unterlage beim Grillen und Backen vorgesehen,
- die Glasfasern bestimmen laut Untersuchungsergebnis nach dem Umfang (Dicke) den wesentlichen
Charakter der Ware,
- an einem bedruckten Verkaufsaufhänger aus Pappe befestigt.
"Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, offenes Gewebe mit einer Breite
von mehr als 30 cm, anderes als in den TARIC-Codes 7019 6600 10 bis 7019 6600 29 genannte,
offenmaschiges Gewebe aus Glasfasern, mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm und
mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g, keine Glasfaserscheibe"