DE22177/17-1Expired
7108.13.10.00
DE-Sep 11, 2017→Sep 10, 2020
Es handelt sich um im Wesentlichen durch Gießen, Walzen, Ausstanzen und Prägen hergestellte, massive Flacherzeugnisse (Plättchen) mit einer Dicke (ohne Unterlage) von mehr als 0,15 mm und mit rechteckigem Querschnitt mit abgerundeten Ecken und Kanten aus Feingold (999,9/1000) mit einem handelsüblichen Gewicht von 5 g, 10 g, 20 g, 1 oz, 50 g bzw. 100 g. Auf der Oberseite der Plättchen sind das Material, das Gewicht, die Feinheit, die Seriennummer und eine Herstellerangabe eingeprägt. Die Erzeugnisse können auch mit bildlichen Darstellungen versehen sein. Die Waren befinden sich in einer Blisterpackung.
- Antragstellerangaben -
Eine Einreihung in die Unterposition (KN) 7108 1380 kommt nicht in Betracht, da die Goldplättchen zolltarifrechtlich als Bleche mit einer Dicke von mehr als 0,15 mm bereits von der Unterposition (KN) 7108 1310 erfasst sind.
Abbildung siehe Anlage.
Derartige Erzeugnisse gehören als "Gold, als Halbzeug (Bleche), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von mehr als 0,15 mm" zum TARIC-Code 7108 1310 00.