DEBTI20124/26-1Active
7318.16.92.90
DE-Jul 20, 2026→Jul 19, 2029
Es handelt sich um aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) gefertigte, etwa quaderförmige Erzeugnisse, die an zwei gegenüberliegenden Längsseiten abgerundet sind. Die beiden anderen Längsseiten sind flach ausgeführt und zentrisch mit einem durchgehenden, metrischen Innengewinde (M8) versehen. Beide Schmalseiten verfügen über jeweils ein kreisrundes, abgestuftes Ansatzstück, das der Eigenbefestigung dient.
Die Erzeugnisse werden mittels der beiden Ansatzstücke in der einen Hälfte eines sog. Quick-Connect-Spannrings (nicht Gegenstand dieser vZTA) eingeklemmt und dienen dann gemeinsam mit einer Schraube (nicht Gegenstand dieser vZTA) der Verbindung der beiden Hälften des Spannrings.
Abmessungen: (L x B): etwa 24 mm x 10 mm.
- Antragstellerangaben -
Abbildung siehe Anlage.
Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Muttern aus Stahl (kein nicht rostender Stahl), mit Gewinde, mit einer Lochweite von 12 mm oder weniger" zum TARIC-Code 7318 1692 90.
Nicht Pos. 8302, da sich die Erzeugnisse nicht als eigenständige Beschläge der Pos. 8302 darstellen, weil sie nicht an den im Wortlaut dieser Pos. genannten Waren angebracht werden. Eine Einreihung als Teile von Beschlägen in die Pos. 8302 ist ebenfalls ausgeschlossen, da es sich einerseits bei den Spannringen nicht um Beschläge dieser Pos. handelt und die Erzeugnisse andererseits vom Wortlaut der Pos. 7318 (Muttern) erfasst werden, weswegen sie aufgrund von Anm. 1 S. 2 Kap. 83 nicht als Teile von Waren des Kap. 83 gelten.