DEBTI56340/18-1Expired
8302.30.00.00
DE-Feb 22, 2019→Jun 30, 2019
Es handelt sich um KFZ-Fensterheber aus unedlen Metallen sowie Kunststoff und Kautschuk, im Wesentlichen bestehend aus zwei länglichen Führungsschienen, die mit Klemmteilen, Seilzügen, Umlenkrollen und Bowdenzügen, die mittels eines Elektromotors (nicht Gegenstand dieser vZTA) betrieben werden, versehen sind.
Die Erzeugnisse sind zum Einbau in Seitentüren von Kraftfahrzeugen bestimmt, weisen keinerlei elektrische Ausstattung auf und dienen dem Heben und Senken der Fenster.
- Antragstellerangaben -
Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Waren wird insbesondere aufgrund des Umfangs durch die unedlen Metalle bestimmt.
Abbildung siehe Anlage.
Derartige Erzeugnisse gehören als "Beschläge aus unedlen Metallen, für Kraftfahrzeuge" zum TARIC-Code 8302 3000 00.