DEBTI19156/17-1Expired
8708.95.10.90
DE-Nov 6, 2017→Nov 5, 2020
Micromodul-Folien, Foto siehe Anlage,
- bei der Oberfolie handelt es sich um ein Mehrlagen-Folienteil, bedruckt und gestanzt, bei
der Unterfolie um ein thermogeformtes Folienteil (Tiefziehfolie),
- Oberfolie mit den Abmessungen (L x B) von: 160 mm bis 240 mm x 160 mm bis 320 mm,
- Unterfolie mit den Abmessungen (L x B x H) von: 160 mm bis 225 mm x 160 mm bis 225 mm x
59 mm bis 107 mm,
- die Oberfolie ist mit Hilfskennzeichnungen zur Herstellung und Verarbeitung als Aufdruck
versehen, die Unterfolie ist ohne Aufdruck,
- der Airbag wird zwischen Ober- und Unterfolie eingelegt und die beiden Folien anschließend
verschweißt, zur Erzielung einer minimalen Baugröße des Airbags,
- im Auslösefall erlaubt die Oberfolie konstruktionsbedingt dem Airbag-Paket ein definiertes
Aufreißen und somit dem Airbag ein definiertes Aufblähen,
- laut Antrag für die industrielle Montage bestimmt,
- aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich
für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt.
"Teile für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Micromodul-Folien), Teile eines aufblasbaren
Sicherheits-Luftsacks mit Füllsystem (Airbag), für die industrielle Montage, keine Ware der
Unterpositionen (TARIC) 8708 9510 10 bis 8708 9510 40"
Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung
in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen im Fall einer Einfuhr unter dem Vorbehalt
der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung.