DEBTI23613/23-1Active
8714.93.00.19
DE-Oct 27, 2023→Oct 26, 2026
Zahnriemenscheiben, sog. hintere Riemenscheiben, Fotos siehe Anlage,
- in Form von spezifisch gestalteten, zahnradartigen Erzeugnissen,
- laut Antrag in unterschiedlichen Ausführungen und Abmessungen:
- - aus Edelstahl,
- - mit Durchmessern von ca. 64 mm bis ca. 110 mm,
- - außen mit einem Zahnkranz (mit einer Anzahl von 19 Zähnen bis zu 32 Zähnen),
- - innen mit Bohrungen für die Befestigung an der Hinterradnabe,
- dienen der Übertragung der Antriebskraft auf den Zahnriemen zwischen der vorderen
und hinteren Riemenscheibe von Fahrrädern oder Fahrrädern mit Elektrohilfsmotor
(sog. Pedelecs),
- da die Waren nur durch die Montage auf einen in die Nabe integrierten Freilaufmechanismus
ihre Freilauffunktion erreichen, sind sie als Freilaufzahnkränze zu betrachten,
- kein Ursprung in China oder aus China versandt,
- aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar
hauptsächlich für Fahrräder des Kapitels 87 bestimmt,
- keine Ware der Position 8483, da nach der Anmerkung 1 l) zum Abschnitt XVI, Waren
des Abschnitt XVII vom Abschnitt XVI ausgewiesen werden.
"Teile für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712, Freilaufzahnkränze, andere als
im TARIC-Code 8714 9300 11 genannte"