DE20258/15-1Expired
9021.31.00.00
DE-Aug 5, 2016→Aug 4, 2019
Prothetisches Hüftgelenk, sog. medi HM3, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus
1. einem monozentrischen (einachsigen) Hüftgelenk, Gewicht 865 g, für ein maximales Körpergewicht von 100 kg, mit einstellbarer Vorbringerfunktion zur Steuerung der Schwungphase und Streckanschlag in Form eines speziell gestalteten Gestells. Den proximalen Anschluss bildet eine sog. Eingussplatte in Form einer insgesamt ca. 28 cm langen und ca. 8 cm breiten, winkelförmigen Platte aus unedlem Metall mit 24 Bohrungen, welche auf einer Seite der Platte mit einer konvexen Wölbung versehen ist. Dort ist das Gelenk mit integriertem Federvorbringer. (Gesamtlänge ca. 15 cm) verschraubt, welches einseitig rund ist (Durchmesser ca. 63 mm). Den distalen Anschluss bildet ein integrierter sog. ESSA Karbonblattanschluss;
2. drei Innensechskant-Montageschrauben, Länge ca. 25 mm und
3. einer Tube sog. Loctite 242 (Schraubensicherung), Inhalt 0,5 ml.
Äußere Form: siehe Abbildungen in der Anlage.
Die Hüftgelenkprothese wird als dauerhafter Ersatz für das menschliche Hüftgelenk nach Hüftexartikulationen, Hemipelvektomien und Pseudohüftexartikulationen verwendet. Sie wird am Beckenkorb angebracht und stellt die Gelenkverbindung zur Beinprothese her. Die Prothese bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung im Hinblick auf die Verwendung. Die Bestandteile sind zusammen mit einer Gebrauchsanweisung in einem Karton verpackt.
Die Ware wird als "künstliches Körperteil in Form eines künstlichen Gelenks für Menschen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9021 21 bis 9021 29 erfasst" eingereiht.