DEBTI6295/25-3Active
9208.90.00.00
DE-Jun 30, 2025→Jun 29, 2028
Vierteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem kleinen Behältnis, einem Karabinerhaken,
einer Pfeife und einem Schnürsenkel, Fotos siehe Anlage,
- in Aufmachung für den Einzelverkauf,
- die Waren dienen weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer
bestimmten Tätigkeit; sie stellen sich somit nicht als Warenzusammenstellung im Sinne der
AV 3 b) dar,
- die voneinander trennbaren Bestandteile passen nicht zueinander, ergänzen sich nicht
gegenseitig und ihre Zusammensetzung bildet kein Ganzes, dessen Bestandteile üblicherweise
nicht getrennt zum Kauf angeboten werden; sie stellen sich somit nicht als eine aus
verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware im Sinne der AV 3 b) dar,
- die Waren sind somit getrennt voneinander einzureihen,
- Pfeife:
- - aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer Pfeife
und einem Schlüsselring,
- - Pfeife:
- - - Mundpfeife aus Kunststoff,
- - - zum Signalgeben,
- - - an einem Ende mit einer kleinen, runden Aussparung,
- - Schlüsselring:
- - - aus unedlem Metall,
- - - mit einem Durchmesser von ca. 2 cm,
- - - durch die runden Aussparung an der Pfeife durchgeführt,
- - die Pfeife bestimmt im Hinblick auf ihre Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den
wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware.
"Signalpfeife zu Ruf- oder Signalzwecken"