DEBTI4996/24-1Active
9209.99.70.00
DE-Jun 10, 2024→Jun 9, 2027
Bei der sog. „Ersatz-Klangplatte“ handelt es sich um einen Teil eines Xylophons in 34 verschiedenen Ausführungen (Töne c¹ - c³, cis¹ - cis³, d¹ - d³, dis¹ - dis³, e¹ - e³, f¹ - f³, fis¹ - fis³, g¹ - g³, gis¹ - gis³, a¹ - a³, b¹ - b², h¹ - h²). Die rechteckige Klangplatte besteht aus Holz (je nach Ton in unterschiedlicher Größe) und ist für die Tonerzeugung auf einem Xylophon zwingend notwendig.
Die Ware ist als „Teil für Schlaginstrumente der Position 9206 (Xylophon), nicht von den Unterpositionen (TARIC) 9209 3000 00 bis 9209 9950 00 erfasst“ einzureihen.