DE19837/15-1Expired
9306.90.90.00
DE-Dec 9, 2015→Dec 8, 2021
Bei der vorgelegten, als "Kugeln in Nachfülldose" bezeichneten Ware handelt es sich um eine Zusammenstellung von 400 Kügelchen aus Kunststoff (Durchmesser etwa 6 mm) und einer mit diesen Kügelchen befüllten Flasche mit Einfüllstutzen, aus Kunststoff (Höhe etwa 10,0 cm), die zum mehrfachen Gebrauch geeignet und bestimmt ist. Das Ganze dient dem einfachen und schnellen Nachladen von Softairwaffen und ist in einer Blisterverpackung aus Papier und Kunststoff verpackt.
Abbildung siehe Anlage.
Derartige Waren gehören als "Geschosse, andere als die der Unterpositionen 9306 20 bis 9306 90 10", da es sich zolltarifrechtlich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nicht ermittelbar ist und die daher in die zuletzt genannte Position der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen einzureihen ist.