DEBTI47616/25-1Active
9401.71.00.00
DE-Feb 16, 2026→Feb 15, 2029
Bei der sog. Sonneninsel handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus:
- drei gepolsterten Sitzmöbeln mit Metallgestell
- - in Form einer C-förmigen gepolsterten Couch mit Rückenlehne sowie einem Sonnendach aus einem mit textilem Material bespannten Metallbogen,
- - in Form von zwei viertelrunden gepolsterten Hockern,
- - jeweils mit passgenauen, lose aufgelegten Sitzkissen ausgestattet (Gesamtmaß der drei Sitzmöbel beträgt 185 cm x 185 cm x 75 cm / 145 cm; B x T x H)
- einer Ware mit zwei Funktionen,
- - in Form eines runden, ca. 58 cm x 33,5 cm (D x H) großen Hockers, der mit einer passgenauen, lose aufgelegten Auflage und einer abnehmbaren Tischplatte ausgestattet ist, so dass sich dieses Erzeugnis gleichermaßen auch als Tisch darstellt,
- drei quadratischen Kissen.
Die gepolsterten Sitzmöbel sind jeweils aus einem Metallgestell gefertigt, dass vollständig mit einem Kunststoffgeflecht im Rattan-Design bespannt ist.
Die Ware mit den zwei Funktionen (Tisch, Hocker) wird in die zuletzt genannte, der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen eingereiht. Dabei ist der Tisch aufgrund der Abmessungen nicht dazu geeignet während des Sitzens an ihm zu essen.
Charakterbestimmender Bestandteil der Warenzusammenstellung sind aufgrund der Anzahl und der Bedeutung für die Verwendung jedoch die gepolsterten Sitzmöbel.
Die Möbel sind dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden und dient der Ausstattung von Gärten.
Die verpackte Warenzusammenstellung ist als "anderes als von den Unterpositionen 9401 10 bis 9401 69 erfasstes Sitzmöbel mit Gestell aus Metall, gepolstert" einzureihen.