DEBTI46928/21-1Expired
9405.61.20.90
DE-Apr 11, 2022→Apr 10, 2025
Bei der Ware handelt es sich um eine beleuchtbare Logo-Anzeige, bestehend aus einem Kunststoffgehäuse, das auf der Oberseite eine schwarze Beleuchtungsscheibe aus Kunststoff mit einem Markenschriftzug aufweist, im Inneren mit einer fest angebrachten Lichtquelle in Form mit zwei LED und weiteren Bauelementen bestückte Leiterplatte sowie einer transparenten Lichtstreuscheibe ausgestattet und mit einem Anschlusskabel mit Anschlussstecker sowie einer Schutzfolie versehen ist. Die Ware dient zur Anzeige des hinterleuchteten Logos und wird laut Astin in Lautsprecherabdeckungen im Pkw sowie in HiFi-Lautsprechern u.a. für Wohnräume verbaut.
Eine Einreihung in die Position 8512 als elektrisches Beleuchtungsgerät von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art scheidet aus, da die Ware universell eingesetzt werden kann.
Ebenfalls kommt eine Einreihung als elektrisches Sichtsignalgerät in Form einer LED-Anzeige der Position 8531 nicht in Betracht, da das Logo nicht mittels LED angezeigt, sondern der in der Scheibe implementierte Schriftzug hinterleuchtet wird.
Die Ware ist als "Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtetet Namensschilder und dergleichen, ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen bestimmt, aus Kunststoff, nicht für zivile Luftfahrzeuge" einzureihen.