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33 Ergebnisse für "8709"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

1 / 2

Siehe auch

870100000080Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position|8709)8%
870122100080neu6%
870122900080gebraucht6%
870123000080mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben6%
870123100080neu6%
870123900080gebraucht6%
870124000080ausschließlich mit Elektromotor angetrieben6%
870124100080neu6%
870124900080gebraucht6%
870129000080andere6%
870130000080Gleiskettenzugmaschinen6%
870191000010andere, mit einer Motorleistung von6%
87019100008018|kW oder weniger6%
870191100080Ackerschlepper und Forstschlepper, auf Rädern6%
870191900080andere6%
870192000080mehr als 18|kW bis 37|kW6%
870192100080Ackerschlepper und Forstschlepper, auf Rädern6%
870192900080andere6%
870193000080mehr als 37|kW bis 75|kW6%
870193100080Ackerschlepper und Forstschlepper, auf Rädern6%
DEM/8709/07-184839089

Zahnrad - mit einem Außenzahnkranz und einem einseitig mittig angebrachten weiteren Außenzahnkranz (Zähnezahl: 10) sowie einer auf der anderen Seite mittig angebrachten Führungsachse, aus Kunststoff, - zum Einbau in einen Klappenstellantrieb. "Zahnrad, kein Teil von Lagergehäusen, nicht aus Eisen oder Stahl gegossen"

DEBTI49206/25-287091190

Elektrokraftkarren, sog. Autonome Mobile Roboter (AMR), Foto siehe Anlage, - in Form eines ohne Hebevorrichtung versehenen, fahrerlosen, autonom fahrenden   Elektrofahrzeugs, - laut Antrag: - - mit sechs Rädern, - - mit einer Anhängevorrichtung in Form eines höhenverstellbaren, flexiblen Greifarms, - - mit einer maximalen Zugkraft von bis zu 1000 kg, - - mit einer maximalen Geschwindigkeit von 2 m/s, - - zur Navigation mit Sensortechnologie und Steuerungssoftware ausgerüstet, - wird für fahrerlose Transport-Systeme in Fabriken bzw. in der Lagerlogistik verwendet, - dient dem Kurzstreckentransport von Waren. "Kraftkarren ohne Hebevorrichtung, von der in Fabriken und Lagerhäusern, zum Kurz- streckentransport von Waren verwendeten Art, Elektrokarren, ihrer Beschaffenheit nach nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt"

DEBTI49206/25-387091190

Elektrokraftkarren, sog. Autonome Mobile Roboter (AMR), Foto siehe Anlage, - in Form eines ohne Hebevorrichtung versehenen, fahrerlosen, autonom fahrenden   Elektrofahrzeugs, - laut Antrag: - - seitlich mit zwei Antriebsrädern, - - vorne und hinten jeweils mit weiteren Stützrollen, - - hinter mit einer Anhängevorrichtung, - - mit einer maximalen Anhängelast von bis zu 600 kg, - - mit einer maximalen Geschwindigkeit von 2 m/s, - - mit einem Wendekreis von ca. 0,3 m, - - zur Navigation mit Sensortechnologie und Steuerungssoftware ausgerüstet, - wird für fahrerlose Transport-Systeme in Fabriken bzw. in der Lagerlogistik verwendet, - dient dem Kurzstreckentransport von Waren. "Kraftkarren ohne Hebevorrichtung, von der in Fabriken und Lagerhäusern, zum Kurz- streckentransport von Waren verwendeten Art, Elektrokarren, ihrer Beschaffenheit nach nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt"

DEBTI4729/26-187091990

Tankkarren, sog. Flugfeldsattelauflieger, Fotos siehe Anlage, - in Form von mit Fahrerkabinen, hydraulischen Pumpen, Filtereinrichtungen und Bedien-    vorrichtungen versehenen Flugfeldbetankungsfahrzeugen, - laut Antrag: - - mit einem mit Drehkranzverbindung ausgestattetem Fahrgestell (der "Tankauflieger" ist      konstruktiv fest mit dem Fahrzeugvorderteil durch den Drehkranz verbunden), - - mit einer Länge von ca. 14,4 m bis 21 m und einer Höhe von bis zu ca. 3,6 m, - - mit Verbrennungsmotoren ausgestattet, - - mit einem Tankaufbau mit einem Volumen von 20.000 Litern bis 85.000 Litern, - - baubedingt nicht zur Güterbeförderung auf öffentlichen Straßen bestimmt, - - mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 30 km/h, - - mit einem Wendekreis, der ungefähr der Länge des Fahrzeugs entspricht, - - für den Flugfeldbetrieb bestimmt, - - dienen dem Kurzstreckentransport von Kraftstoffen (Kerosin) und der Betankung von      Luftfahrzeugen. "Kraftkarren ohne Hebevorrichtung (Tankkarren), von der auf Flugplätzen zum Kurzstrecken- transport von Waren verwendeten Art, kein Elektrokraftkarren, ihrer Beschaffenheit nach nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt"

DEBTI19300/25-18709119000

Elektrokraftkarren, sog. Elektroschlepper, Foto siehe Anlage, - in Form eines selbstfahrenden, von einer zu Fuß gehenden Bedienperson gelenkten, ohne   Ladeplattform und Hebevorrichtung versehenen dreirädrigen Zugkraftkarrens mit: - - zwei luftbereiften Antriebsrädern mit einem Durchmesser von ca. 400 mm und einer     Breite von ca. 130 mm, - - einem Lenkrad mit einem Durchmesser von ca. 260 mm und einer Breite von ca. 85 mm, - - einer Gesamtlänge von ca. 1550 mm, einer Breite von ca. 840 mm und einer maximalen     Deichselhöhe von 970 mm, - - einem Gewicht von ca. 262 kg, - - einem von zwei Batterien (2x 36 V / 55 Ah) gespeisten elektrischen Antriebsmotor mit einer     Leistung von 1500 Watt, - - einer Höchstgeschwindigkeit im beladenen Zustand von maximal 5 km/h, - - mit zwei Anhängevorrichtungen (Kombination aus Kugelkopf- und Bolzenkupplung), - - einem Wendekreis, der weniger als die Länge des Fahrzeugs beträgt, - weder zur Personenbeförderung geeignet noch zur Güterbeförderung auf öffentlichen    Straßen verwendbar, - dient zum Ziehen oder Schieben von rollenden Lasten wie Bootsanhänger und andere Pkw-   Anhänger bis zu einem Gewicht von maximal 3000 kg auf flachen, harten Untergründen wie    z. B. Hafenkais oder in Lagerhäusern usw.; stellt sich somit als "Zugkraftkarren von der auf   Bahnhöfen verwendeten Art" dar. "Zugkraftkarren (Elektrokraftkarren), von der auf Bahnhöfen verwendeten Art, seiner Beschaffenheit nach nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt"

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