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3 Ergebnisse für "0207"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

021099391110gesalzenes oder in Salzlake eingelegtes Geflügelfleisch der Position 02078%
021099391180von Pekingente6%
021099391980andere6%
DEBTI35907/20-102071399

Nach den Antragsangaben handelt es sich um die frischen, auf 4 °C gekühlten Karkassen von Hähnchen (Haushühner der Art Gallus domesticus), ohne Zusatz von weiteren Stoffen. Die Karkassen fallen nach dem Schlachten bei der weiteren Bearbeitung im Lebensmittelherstellungsbetrieb an und sind für die menschliche Ernährung geeignet. In der Zerlegung werden dabei zunächst die Flügel abgetrennt. Dann wird die Brustkappe abgetrennt, sodass Vorderrücken und Hinterhälfte (zwei Schenkel die über den Rücken verbunden sind) noch zusammenhängen. Im Anschluss wird der Vorderrücken von der Hinterhälfte getrennt. Die Brustkarkassen mit anhaftendem Fleisch (wie gewachsen) verbleiben als Schlachtnebenerzeugnisse. Sie werden zur weiteren Verwendung bzw. Weiterverarbeitung als Lebensmittel oder Tierfutter lose in Kübeln oder in neutralen Kartonverpackungen vertrieben. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch oder gekühlt, von Hühnern, andere als Lebern".

DEBTI19726/18-10207278000

Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um ein gefrorenes Putenteilstück. Das Teilstück besteht aus einer sogenannten halbierten Putenbrust (Butterfly) ohne Rückenteil, Flügel und Schenkel, jedoch mit Haut und Knochen wie gewachsen sowie ohne Rippen. Für das vorliegende Teilstück kommt eine Einreihung als "Teil einer Brust" im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 4 a) und e) zu Kapitel 2 nicht in Betracht, da ein Teil der Knochen (Rippen) entfernt wurden. Zolltarifrechtlich handelt es um "gefrorene Teile von Truthühnern mit Knochen, andere als in den Unterpositionen (KN) 0207 2720 bis 0207 2760 genannt"

DEBTI19724/18-10207278000

Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um eine sogenannte gefrorene Putenbrust mit Flügel sowie Haut und Knochen wie gewachsen, bei denen ein Teil der Knochen (Rippen) entfernt wurden. Das Teilstück weist kein Rückenteil und keine Schenkel auf. Bei den Teilstücken liegen keine "Brüste" im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 4) a) und e) zu Kapitel 2 vor. Zolltarifrechtlich handelt es um "gefrorene Teile von Truthühnern mit Knochen, andere als in den Unterpositionen (KN) 0207 2720 bis 0207 2760 genannt".

DEBTI19725/18-10207278000

Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um eine sogenannte gefrorene halbe Putenbrust mit Flügel sowie Haut und Knochen wie gewachsen, bei denen ein Teil der Knochen (Rippen) entfernt wurden. Das Teilstück weist kein Rückenteil und keinen Schenkel auf. Bei den Teilstücken liegen keine "Brüste" im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 4) a) und e) zu Kapitel 2 vor. Zolltarifrechtlich handelt es um "gefrorene Teile von Truthühnern mit Knochen, andere als in den Unterpositionen (KN) 0207 2720 bis 0207 2760 genannt".

DEBTI28332/17-10207278000

Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um ein gefrorenes Putenteilstück. Das Teilstück besteht aus einer sogenannten Putenbrust (Butterfly) ohne Rückenteil, Flügel und Schenkel, jedoch mit Haut und Knochen wie gewachsen sowie ohne Rippen. Für das vorliegende Teilstück kommt eine Einreihung als "Brust" im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 4 a) und e) zu Kapitel 2 nicht in Betracht, da ein Teil der Knochen (Rippen) entfernt wurden. Zolltarifrechtlich handelt es um "gefrorene Teile von Truthühnern mit Knochen, andere als in den Unterpositionen (KN) 0207 2720 bis 0207 2760 genannt"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI