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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI27265/26-10511998590

Nach den Antragsangaben handelt es sich bei der Ware um getrocknete Mehlwürmer (Larven des Mehlkäfers; Tenebrio molitor), ohne weitere Zusätze. Die Ware ist als Einzelfuttermittel zu Fütterungszwecken von Tieren (Tierfuttermittel) bestimmt und ist in einer etikettierten Verpackung für den Einzelverkauf (Inhalt 0,5 Kg) aufgemacht. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandarts erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den TARIC-Codes 0511 1000 00 bis 0511 9985 20 genannt, zur menschlichen Ernährung ungeeignet".

DEBTI24109/26-105119985

Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrocknete Kaninchenohren mit Fell, ohne weitere Zusätze. Die Ware ist zur Verwendung als Tierfuttermittel (Einzelfuttermittel für Hunde) bestimmt und in transparenten Beuteln mit Etikett (Inhalt 100 g bzw. 200 g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandarts erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen (KN) 0511 1000 bis 0511 9931 genannt, zur menschlichen Ernährung ungeeignet".

DEBTI12673/26-10511991000

Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um getrocknete Sehnen vom Wasserbüffel, ohne weitere Zusätze. Die Wasserbüffelsehnen sind als ein geflochtener Zopf in einer Folie eingeschweißt mit einem bedruckten Pappanhänger als Einzelfuttermittel für Hunde aufgemacht. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandards erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen (HS) 0511 10 bis 0511 91 genannt, Sehnen, zur menschlichen Ernährung ungeeignet".

DEBTI18800/26-10511998590

Nach den Antragsangaben, ergänzender Angaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um getrocknete, in Stücke geschnittene Rinderlungen ohne weitere Zusätze. Die Ware ist zur Fütterung von Hunden (Einzelfuttermittel) bestimmt und in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappetikett (Inhalt 250 g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandards erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Codenummern (TARIC) 0511 1000 00 bis 0511 9985 20 genannt, ungenießbar".

DEBTI17192/26-105119985

Nach den Antragsangaben handelt es sich bei dem durch eine Abbildung veranschaulichten Erzeugnis um getrocknete Ochsenziemer in Abschnitten, ohne weitere Zusätze. Das Erzeugnis ist zur Verwendung als Tierfutter (Ergänzungsfuttermittel für Hunde) bestimmt. Die Ware ist in bedruckten Polybeuteln mit unterschiedlichem Inhalt (3 bzw. 6 Stück) für den Einzelverkauf aufgemacht. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandards erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterposition (KN) 0511 1000 bis 0511 9931 genannt, zur menschlichen Ernährung ungeeignet".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI