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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI11261/26-10904220019

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um rote, getrocknete und grob gemahlene Fruchtstücke mit ganzen Samenkernen von Früchten der Gattung Capsicum. Die unregelmäßig großen Flocken (bis ca. 8 mm) weisen einen scharfen, brennenden Geschmack sowie unregelmäßige Kanten auf (augenscheinlich nicht geschnitten). Die Ware ist in Säcken mit einem Inhalt von 20 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Früchte der Gattung Capsicum, getrocknet, gemahlen oder sonst zerkleinert, Paprika (Gemüsepaprika oder andere Sorten), andere als Gemüsepaprika (Capsicum annuum)".

DEBTI45063/25-209041100

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine Warenzusammenstellung bestehend aus: - ganzen, getrockneten, schwarzen Pfefferfrüchten der Gattung Piper (ohne weitere Zusätze), - einer Gewürzmühle in Form eines Glasgefäßes mit einer Kunststoffkappe, welche mit einem integrierten Mahlwerk aus Kunststoff versehen ist. Die Pfefferkörner sind in der mit Etiketten versehenen Gewürzmühle (Inhalt 50 g; nicht nachfüllbar) für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird im Hinblick auf die Beschaffenheit des Mahlwerkes, der Gestaltung und Etikettierung der Gewürzmühle sowie der im Vordergrund stehenden Verwendung als "Gewürz" von dem Pfeffer bestimmt. Die mit schwarzem Pfeffer befüllte Gewürzmühle ist gemeinsam mit anders befüllten Gewürzmühlen in/auf einem sog. Tray verpackt. Nach der Aufmachung der Ware und der Natur der einzelnen Würzmittel handelt es sich hierbei in Gänze nicht um eine Warenzusammenstellung gemäß AV 3 b), da die verschiedenen Würzmittel weder in besonderer Form zur gemeinsamen Verwendung aufgemacht sind, noch zur Zubereitung eines einzelnen, speziellen Gerichts oder Fertiggerichts dienen. Somit sind die verschiedenen Erzeugnisse einzeln einzureihen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um schwarzen Pfeffer (Piper), weder gemahlen noch sonst zerkleinert.

DEBTI36551/25-109042110

Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um getrocknete, geschnittene (9 x 9 mm) rote oder grüne Flocken von Früchten der Gattung "Capsicum" (hier Gemüsepaprika) ohne brennenden Geschmack und ohne weitere Zusätze.  Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Früchte der Gattung Capsicum, getrocknet, weder gemahlen noch sonst zerkleinert, Gemüsepaprika ohne brennenden Geschmack".

DEBTI36595/25-109042110

Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um getrocknete, geschnittene (1-3 mm), rote oder grüne Stücke von Früchten der Gattung "Capsicum" (hier Gemüsepaprika) ohne brennenden Geschmack und ohne weitere Zusätze. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Früchte der Gattung Capsicum, getrocknet, weder gemahlen noch sonst zerkleinert, Gemüsepaprika ohne brennenden Geschmack".

DEBTI36598/25-109042110

Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um getrocknete, geschnittene (1 mm), rote oder grüne Stücke von Früchten der Gattung "Capsicum" (hier Gemüsepaprika) ohne brennenden Geschmack und ohne weitere Zusätze. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Früchte der Gattung Capsicum, getrocknet, weder gemahlen noch sonst zerkleinert, Gemüsepaprika ohne brennenden Geschmack".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI