Zum Inhalt springen
The Trade Hub
The Trade Hub
  • Fragen & Antworten
  • Regulatorische Nachrichten
  • Regulierung
AnmeldenRegistrieren
AnmeldenRegistrieren
ÜbersichtTARIC-NomenklaturEinreihungsleitfadenvZTAEU-EinreihungsverordnungenEuGH-Rechtsprechung - Tarifliche EinreihungMarktintelligenzWarenursprungAusfuhrkontrolleCBAM-RechnerEUDR-PrüfungClassifyAI SHZollwertIncoterms® 2020
Übersicht

Tarifliche Einreihung

TARIC-Nomenklatur
Einreihungsleitfaden
vZTA
EU-Einreihungsverordnungen
EuGH-Rechtsprechung - Tarifliche Einreihung
Marktintelligenz

Warenursprung

Warenursprung
Ursprungsleitfäden

Ausfuhrkontrolle

Ausfuhrkontrolle

Umwelt

CBAM-Rechner
EUDR-Prüfung

Werkzeuge

ClassifyAI SH/TARIC
Zollwert
Incoterms® 2020
ClassifyAI SH/TARIC

Automatisierte tarifliche Einreihung mit AV-Begründung

Produkt einreihen
Hilfe benötigt?

Stellen Sie eine Frage zu diesem Code oder finden Sie einen Experten für tarifliche Einreihung.

Frage stellen
  1. The Trade Hub
  2. ...Zollintelligenz
  3. Suche

Zollsuche

0 Ergebnisse für "7308"

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEF/7308/07-160053290

Kettengewirke (Artikel W 1314), - als Meterware mit einer Breite von laut Antrag 145 cm, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - ohne Elastomergarne oder Kautschukfäden, - aus synthetischen Chemiefasern (laut ergänzenden Antragsangaben: Polyester), - gefärbt, - nicht für Vorhänge und Gardinen, - keine Raschelspitze, - laut Antrag durch Tränken in Flammschutzmittel (stickstoffhaltiges Phosphonsäuresalz) und thermisches Fixieren appretiert, - ein Tränken, Bestreichen oder Überziehen des Gewirkes ist mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen werden, außer Betracht; somit kein Gewirke der Position 5903.

DEM/7308/07-144219098

"Präsentationsmittel" - L-förmiger Ständer (Höhe x Breite 67,6 x 56,5 cm) aus einem rechteckigen Standfuß und einem rechteckigem Präsentationsbrett, lt. Antragsangaben aus beschichteten Spanplatten (Dicke 1,9 cm), - mit daran angeklebten Muster-Namensschildern, - kann sowohl auf den Boden als auch auf Tischen, Regalen usw. aufgestellt werden, - dient der Präsentation/Ausstellung von Namensschildern. Der Charakter des Ganzen wird durch das Holz bestimmt. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, nicht aus Faserplatten (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend- und Namensschilder), sog. Präsentationsmittel"

DEBTI23091/26-173089059

Bodenhülse: Es handelt sich um eine Bodenhülse  (Stahldicke 2 mm), feuerverzinkt, aus Stahlblech, im Wesentlichen bestehend aus einer quaderförmigen, oben offenen Halterung  für Pfähle und Pfosten (nicht Gegenstand dieser vZTA) sowie einem unten angeschweißten Stahlblech von 30 x 160 x 5 mm. Sie ist in Luftpolsterfolie verpackt. Die Bodenhülse dient zusammen mit einem Sperrpfosten (hier nicht enthalten) einbetoniert zur Absperrung. - Abbildung siehe Anlage - Derartige Erzeugnisse gehören als "Konstruktionsteile, ausschließlich oder hauptsächlich aus Stahlblech, keine vorgefertigten Gebäude der Position 9406" zur Unterposition 7308 9059 der Kombinierten Nomenklatur (KN).

DEBTI19950/26-173089098

Es handelt sich um einen vollständig aus Stahl gefertigten, sog. Deckenabhänger in unterschiedlichen Abmessungen, im Wesentlichen bestehend aus Gewindestäben, die formschlüssig mit Spannschlössern verbunden sind und an dem unteren Ende mit einem sog. Nutenstein ohne Gewinde versehen sind. Die detaillierte Ausführung des Abhängers richtet sich nach den speziellen Anforderungen im jeweiligen Projekt und kann in den Einzelteilen variieren. Diese Varianten führen zu unterschiedlichen Dimensionen bei den Gewindestäben (M8/M10/M12) mit zugehörigen Unterlegscheiben und Gewindemuttern. Das zugehörige Spannschloss kann je nach Lastfall in einer einfachen Ausführung als Druckgussteil (bis M8) oder als zugeschnittenes Kastenprofil (M10/M12) ausgeführt werden. Der Nutenstein kann je nach Lastfall als Einzelteil oder als zweiteiliges Bauteil montiert werden. Das Erzeugnis dient der Abhängung und Befestigung von Reinraumdecken im Rahmen einer Gesamtkonstruktion (nicht Gegenstand der vZTA). - Antragstellerangaben - Beispielhafte Abbildung mit Bauteilen für verschiedene Ausführungen siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Konstruktionsteile aus Stahl" zur Unterposition 7308 9098 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI18851/26-173089059

Es handelt sich um vollständig aus verzinktem Stahl gefertigte, sog. Wandständer in unterschiedlichen Längen, bestehend aus einem aus Blech gefertigten, gekanteten U-Profil mit einer umgekanteten Lasche (Blechlasche mit Einnietmutter) und einem sog. Höhensteller (Gewindebolzen mit Lastverteilteller) am unteren Ende. Der Gewindebolzen ist in die Lasche eingeschraubt. Darüber hinaus befinden sich an den Längsseiten des Profils aus dem Material herausgestanzte Einhängelaschen. Im Rahmen der Unterkonstruktion von sog. Reinräumen werden die Erzeugnisse als Bauteil des Tragsystems der Reinraum- und Plenumswände verwendet und dienen zur Aufnahme und Stabilisierung von Wandschalen (nicht Gegenstand der vZTA). Abmessungen: Wandständer für Reinraumwand (L x B x H): bis 3050 mm x 60 mm x 50 mm. Wandständer für Plenumswand (L x B x H): bis 2150 mm x 60 mm x 50 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Konstruktionsteile aus Stahl, ausschließlich oder hauptsächlich aus Blech" zur Unterposition 7308 9059 der Kombinierten Nomenklatur (KN).

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI