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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEM/8214/07-18503009999

Stator - aus stanzpacketiertem Statorblech mit form- und funktionsspezifischen Aussparungen zur Durchführung der Statorwicklungen und zur Aufnahme der Ankerwelle (beide Waren sind nicht Gegenstand dieser Auskunft) sowie einem auf dem Statorblech befestigten Statorblechpaket, - zur Verwendung als Motorständer (sog. Stator), - zum Einbau in einen Elektromotor eines sog. Drehmagneten (Weiche einer Briefsortier- maschine). "Teil, erkennbar ausschließlich für Elektromotor der Position 8501 bestimmt, nicht aus Eisen oder Stahl gegossen, nicht für bestimmte Luftfahrzeuge - sog. Stator"

DEBTI14378/26-18214900000

"Käsespachtel" - mit freiem Arm zu handhabender Spachtel, vollständig aus unedlem Metall (Stahl), in zwei unter- schiedlichen Farben (Schwarz und Gold) PVD-beschichtet, in Form eines flächigen Erzeugnisses, mit einem rechteckigen, zum Griff abgerundeten und vorne schneidend angeschliffenen Blatt (arbeitender Teil) und einem länglichen, herzförmigen, gelochten Griff - zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche zum Zubereiten von Käse Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Schneidwaren, andere als in den TARIC-Codes 8214 1000 00 und 8214 2000 00 genannte, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zum TARIC-Code 8214 9000 00. Eine Einreihung in die Position 7323 ist damit gemäß Anmerkung 2 Absatz 3 zu Abschnitt XV ausgeschlossen.

DEBTI12493/26-18214100000

"Bastel- und Schneidset" Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - einer Schneideunterlage aus PVC, mit Skalierung (= Position 3926) - einer Pinzette aus unedlem Metall (= Position 8203) - einem noch nicht zusammengesetzten Bastelskalpell mit Klinge aus unedlem Metall mit Schutzkappe (= Position 8214) - elf Ersatzklingen aus unedlem Metall, in einer Kunststoffdose (= Position 8214) - einem Lineal (Längenmessgerät) aus Aluminium (= Position 9017) - für Bastel- und Schneidarbeiten - zusammen in auf einem bedruckten Pappunterlage mit Aufhänger aufgeblistert Im Hinblick auf die Menge sind die Schneidwaren (Position 8214) und im Hinblick auf den Wert ist die Schneidunterlage (Position 3926) charakterverleihend, andere Kriterien sind nicht geeignet. Ein charakterverleihender Bestandteil ist nicht bestimmbar, die Ware ist deshalb in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (hier 8214) einzureihen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Schneidwaren (Papiermesser) mit Klinge aus unedlem Metall und Klingen dafür aus unedlen Metall" zur Codenummer 8214 1000 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI16093/26-18214900000

"Rettungsmesser" Ware mit verschiedenen Funktionen, bestehend aus - einem Klappmesser (Taschenmesser; Pos. 8211) - - mit schneidender, nicht feststehender, geschwärzter Klinge aus Stahl      (arbeitender Teil) und Griffschalen aus Aluminium - - ausklappbare Klinge im Griff untergebracht und dort verriegelbar - einem Gurtschneider in Form einer innenliegenden Klinge im hinteren Griffbereich   (Pos. 8214) - einem Scheibenbrecher (Nothammerfunktion) in Form einer Spitze am Griffende   (Pos.8205) - in einem Karton verpackt - aufgrund der verschiedenen Funktionen in die zuletzt genannte der gleichermaßen   in Betracht kommenden Positionen (hier Pos. 8214) einzureihen Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Schneidwaren, andere als in den Codenummern 8214 0000 00 0 und 8214 2000 00 0 genannte, mit Klinge aus unedlem Metall" zur Codenummer 8214 9000 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI12818/26-18214100000

"Doppelanspitzer mit Auffangbehälter" Ware aus verschiedenen Bestandteilen, bestehend aus - einem doppelten Bleistiftspitzer mit sog. Metallanspitzkern (arbeitender Teil) - einem Sammelbehälter aus farbigen Kunststoff, in Form eines Zylinders mit   ovalem Durchmesser zur Aufnahme der Späne, in dessen abnehmbaren   Deckel mit zwei Öffnungen der oben angeführte Bleistiftspitzer eingesetzt ist - mit freiem Arm zu handhaben - ohne Grundplatte oder Vorrichtung zur Befestigung an einem Tisch - zum Anspitzen von kleinen und mittelgroßen Stiften - der Doppelspitzer bestimmt aufgrund der Bedeutung für die Verwendung den Charakter   der aus verschiedenen Bestandteilen bestehenden Ware Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Schneidwaren, Bleistiftspitzer, mit Klinge aus unedlem Metall" zum TARIC-Code 8214 1000 00.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI