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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI31549/24-193059100

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung und der technischen Zeichnung handelt es sich um ein auf Maß gefertigtes, spezielles Waffenteil aus Aluminium in Form eines sog. "Ladehebels". Das etwa 173 mm lange, nicht weiter bearbeitete, T-förmige Erzeugnis ist lediglich in Form des "fertigen Waffenteils" grob zugerichtet/ausgeformt. Nach den ergänzenden Angaben ist das Waffenteil nach der Weiterbearbeitung sowohl für zivil genutzte als auch für militärische Waffen (Kriegswaffen) bestimmt. Da das Waffenteil sowohl für Gewehre der Position 9303 als auch für Kriegswaffen der Position 9301 verwendet werden kann, erfolgt die Einreihung unter Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte der in Betracht kommenden Unterposition innerhalb der Position 9305. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Teile für Kriegswaffen der Position 9301.

DEBTI31540/24-193059100

Nach den Angaben der Antragstellerin und den vorgelegten Unterlagen handelt es sich um auf Maß gefertigte, spezielle Waffenteile aus Aluminium. Das etwa 198 x 39 x 108 mm (L x B x H) große, noch nicht abschließend bearbeitete Erzeugnis wird im Fertigzustand unterhalb des Laufs befestigt und weist grob ausgeformte Ausnehmungen/Vorrichtungen (teilweise noch verschlossen) u.a. zum Anbringen des Griffstück, den Abzug und die Aufnahme eines Magazins auf. Nach den ergänzenden Angaben und weiteren Unterlagen sind die Waffenteile nach der Weiterbearbeitung sowohl für zivil genutzte als auch für militärische Waffen (Kriegswaffen) bestimmt. Da die Waffenteile sowohl für Gewehre der Position 9303 als auch für Kriegswaffen der Position 9301 verwendet werden, erfolgt die Einreihung unter Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte  Unterposition innerhalb der Position 9305. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Teile für Kriegswaffen der Position 9301.

DEBTI31548/24-193059100

Nach den Angaben der Antragstellerin und den vorgelegten Unterlagen handelt es sich um auf Maß gefertigte, spezielle Waffenteile aus Aluminium. Das etwa 199 x 40 x 62 mm (LxBxH) große, nicht weiter bearbeitete Erzeugnis ist lediglich in Form des "fertigen Waffenteils" grob zugerichtet/ausgeformt. Nach den ergänzenden Angaben und weiteren Unterlagen sind die Waffenteile nach der Weiterbearbeitung sowohl für zivil genutzte als auch für militärische Waffen (Kriegswaffen) bestimmt. Da die Waffenteile sowohl für Gewehre der Position 9303 als auch für Kriegswaffen der Position 9301 verwendet werden, erfolgt die Einreihung unter Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte  Unterposition innerhalb der Position 9305. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Teile für Kriegswaffen der Position 9301.

DEBTI31536/24-193052000

Nach den Angaben der Antragstellerin und den vorgelegten Unterlagen handelt es sich um auf Maß gefertigte, spezielle Waffenteile aus Aluminium. Das etwa 194 x 36 x 59 mm (LxBxH) große, innen hohle Erzeugnis ist auf der Oberseite mit einer "Rasterschiene" und seitlich mit einem "Patronen-Auswurffenster" sowie weiteren speziellen "Details" versehen. Nach den ergänzenden Angaben und weiteren Unterlagen sind die Waffenteile für zivil genutzte, halbautomatische Gewehre bestimmt, die für Sport- und Jagdzwecke verwendet werden.  Zolltarifrechtlich handelt es sich um Teile für Gewehre der Position 9303.

DEBTI31531/24-193052000

Nach den Angaben der Antragstellerin und den vorgelegten Unterlagen handelt es sich um auf Maß gefertigte, spezielle Waffenteile aus Aluminium. Das etwa 196 x 38 x 100 mm (L x B x H) große Erzeugnis wird unterhalb des Laufs befestigt und weist Ausnehmungen/Vorrichtungen u.a. zum Anbringen des Griffstück, den Abzug und die Aufnahme eines Magazins auf. Nach den ergänzenden Angaben und weiteren Unterlagen sind die Waffenteile für zivil genutzte, halbautomatische Gewehre bestimmt, die für Sport- und Jagdzwecke verwendet werden.  Zolltarifrechtlich handelt es sich um Teile für Gewehre der Position 9303.

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